Arbeit

Wir bringen das unternehmerische Verständnis und die praktische Erfahrung mit, um die Interessen unserer Mandanten durchzusetzen.

Im Individual- und Kollektivarbeitsrecht vertreten wir unsere Mandanten sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich.

Wir sind insbesondere auf folgende Themen spezialisiert:

  • Ausgestaltung von Arbeitsverträgen, Betriebsvereinbarungen und Tarifverträgen
  • Agentur- und Managementverträge
  • Verhandlung mit Arbeitnehmern, Betriebs- und Personalräten, Gewerkschaften und Behörden
  • arbeitsrechtliche Optimierung beim Erwerb von Unternehmen
  • Betriebsübergänge und Betriebsänderungen
  • Restrukturierungen
  • Neugestaltung von Vergütungs- und Bonussystemen
  • Kündigungsschutzklagen

Ihre Ansprechpartner für

Arbeit

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