Würzburger Gespräche zum Umweltenergierecht: Zwischen EEG 2027, Netzpaket und steigenden Investitionsrisiken
29.09.2026

Würzburger Gespräche zum Umweltenergierecht: Zwischen EEG 2027, Netzpaket und steigenden Investitionsrisiken

Am 24. September 2026 fanden die 29. Würzburger Gespräche zum Umweltenergierecht statt. Unter dem Titel „Das EEG 2027: Neue Bedingungen für Netzanschluss und Förderung“ diskutierte die Branche über die anstehenden Veränderungen. Unser Kollege Christian Rink war in Würzburg dabei.

Einige wichtige Erkenntnisse:

1. Belastbare wirtschaftliche Gesamtbetrachtung fehlt

Netzpaket, EEG 2027 und die Reform der Netzentgelte greifen tief in die Wirtschaftlichkeit von Erneuerbare-Energien-Projekten ein. Bislang fehlt jedoch eine belastbare Gesamtschau ihrer kumulierten wirtschaftlichen Auswirkungen. Für Projektentwickler, Investoren und Finanzierer bedeutet dies vor allem: steigende Risiken bei weiterhin geringer Planungssicherheit.

2. Starker Gegenwind für Redispatch-Vorbehalt

Der geplante Redispatch-Vorbehalt sieht vor, dass der Netzbetreiber in sog. „kapazitätslimitierten Netzgebieten“ dem Anschlussbegehrenden eines Wind- oder Solarprojekts einen Netzanschlussvertrag anbieten kann, wonach der Anschlussbegehrende bei Redispatch-Maßnahmen auf einen Teil des finanziellen Ausgleichs verzichtet. Dies würde den gesetzlichen Anspruch nach § 8 EEG fundamental verändern: An die Stelle eines uneingeschränkten Anschlussanspruchs träte faktisch ein beschränkter Anschluss auf vertraglicher Grundlage. Zurecht wurden erhebliche Bedenken geäußert, ob die aktuell geplante Ausgestaltung des Redispatch-Vorbehalts – ebenso wie die geplante Wirkleistungsbegrenzung für Wind- und Solaranlagen – mit EU-Recht vereinbar ist.

3. Netzkosten werden neu verteilt

Die Bundesnetzagentur gab Einblicke in den Stand der Netzentgeltreform (AgNes). Angesichts stark steigender Netzkosten hält es die BNetzA für unerlässlich, dass künftig mehr Marktakteure an deren Finanzierung beteiligt und Ausnahmen eingeschränkt werden müssen.

Unser Fazit: Die Branche setzt sich intensiv mit den anstehenden Änderungen auseinander und stellt sich bereits proaktiv darauf ein. Solange wesentliche Regelungen jedoch noch nicht feststehen, bleiben erhebliche Unsicherheiten, insbesondere hinsichtlich ihrer wirtschaftlichen Auswirkungen auf bestehende und künftige Projekte.

Die Veranstaltung hat zugleich gezeigt: Die bevorstehenden Herausforderungen lassen sich nur gemeinsam lösen. Dafür müssen Projektentwickler, Netzbetreiber, Finanzierer, Politik und Regulierung jedoch miteinander sprechen statt übereinander – genau hierzu bot die Veranstaltung zahlreiche Gelegenheiten.

Vielen Dank an die Stiftung Umweltenergierecht für die hervorragenden Vorträge, die spannenden Diskussionen und die vielen Möglichkeiten zum persönlichen Austausch!

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